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102 Jahre Haft: 35-Jähriger erhält für 7 Jahre Cyberkriminalität die Höchststrafe

Hacker Datensicherheit Pixabay title

Cyberkriminalität lohnt sich nicht. Dies zeigt auch wieder ein aktueller Fall, bei dem drei Männer über Jahre hinweg mittels eines Scams Millionen einheimsten, ahnungslose Nutzer ausbeuteten und ihre Computer mit Malware verseuchten.

Was genau war passiert?

Vor einer Weile schlossen sich drei Männer zusammen, mit dem Ziel, möglichst viel Geld zu verdienen, hierfür jedoch nicht zu arbeiten. Ihre Wahl fiel stattdessen eher auf einen Scam, in dessen Rahmen sie E-Mails verschickten und vorgaben, sie seien ein nigerianischer Prinz. Viele gingen auf die Mail ein und wurden schließlich um viel Geld betrogen.

Im Laufe der Jahre stahlen die drei Männer rund 1,5 Millionen US-Dollar. Doch dem nicht genug. Zusätzlich verbreiteten sie mittels ihrer Mail Malware, dank der sie dazu in der Lage waren, das Geld zu stehlen. Außerdem griffen sie geschützte Computer an, wobei es sich ebenfalls um eine Straftat handelt.

Die Höchststrafe von 102 Jahren

Ebuka Raphael Umet ist einer der drei Schuldigen, 35 Jahre alt und erhielt nun das Urteil einer 102-jährigen Haftstrafe. 102 Jahre klingen zunächst utopisch, doch sollte man hierbei berücksichtigen, dass er für jedes Verbrechen ein einzelnes Urteil erhielt. Dies sah im Detail schließlich wie folgt aus:

  • verschwörerischer Internet-Betrug: 27 Jahre
  • verschwörerische Aktivitäten mit der Intention geschützte Computer zu beschädigen: 5 Jahre
  • Internet-Betrug in drei Fällen: 60 Jahre
  • absichtliche Schädigung von geschützten Computern: 10 Jahre

Beim jeweiligen Urteil handelt es sich um die Höchststrafe. Rechnet man die verschiedenen Urteile zusammen, kommt man auf eine Summe von 102 Jahren.

Wird der 35-jährige, nigerianische Staatsbürger für eine solch lange Zeit ins Gefängnis gehen? Sicherlich nicht! Doch wird er genügend Zeit haben, um über seine Verbrechen nachzudenken.

Sein Komplize, ein anderer 34-jähriger Nigerianer namens Franklin Ifeanyichukwu Okwonna, wurde ebenfalls für schuldig befunden. Das Ganze fand übrigens vor einem amerikanischen Gericht statt, weil sich das Trio hauptsächlich an amerikanische Staatsbürger richtete und sie beide von Nigeria an die USA ausgeliefert wurden.

Fehlt nur noch der Dritte im Bunde. Leider sind die Aussichten hierbei nicht so rosig, da Naji Mohammedali Butaish als saudi-arabischer Staatsbürger einen gewissen Schutz genießt, was seine Auslieferung angeht. Denn im Gegensatz zu Nigeria besitzt die USA keinerlei Abkommen mit Saudi-Arabien, was eine solche Übergabe angeht.

Quellen: mein-mmo, U.S. Department of Justice, WinFuture

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Maria Lengemann ist 37, Gamerin aus Leidenschaft, Thriller-Autorin und Serienjunkie. Sie ist seit 14 Jahren selbstständig und journalistisch auf den Hardware- und Gaming-Bereich spezialisiert.

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