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LUGAS SPORTWETTEN, was genau ist das? Alles, was Sie wissen müssen

LUGAS ist ein System, das zur Regulierung und Überwachung von Glücksspielaktivitäten entwickelt wurde. Es bietet einen umfassenden Überblick über die Einsatzlimits und dient dem Schutz der Spieler, um problematisches Spielverhalten zu verhindern.

Verschiedene Anbieter sind in LUGAS integriert, wodurch eine einheitliche Kontrolle und Förderung verantwortungsbewussten Spielens ermöglicht wird. Zudem gibt es mehrere Wege, um mit LUGAS in Kontakt zu treten, falls Fragen oder Bedenken auftreten. Es gibt aber auch Wettanbieter ohne Lugas. Das sind Anbieter die ohne Lizenz agieren.

LUGAS – Was ist das eigentlich?

LUGAS ist eine zentrale Datenbank, die durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland entstanden ist. Die Abkürzung steht für Länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem. Diese Datenbank umfasst verschiedene Informationen über Spieler von Online-Glücksspielen, die von den beteiligten Anbietern regelmäßig übermittelt werden.

LUGAS analysiert diese Daten kontinuierlich und erkennt auffällige Spielmuster. Sollte ein Spieler beispielsweise in kurzer Zeit erhebliche Geldbeträge verlieren, kann LUGAS den Anbieter dazu auffordern, dem betreffenden Spieler den Zugang zu den Spielen zu entziehen.

Die Hauptziele von LUGAS sind der Schutz der Spieler in Deutschland, die präventive Bekämpfung der Spielsucht und die Einschränkung des illegalen Glücksspiels.

Wie LUGAS genau funktioniert

Einzahlungen

Bei jeder Einzahlung über einen lizenzierten Glücksspielanbieter werden die Details der Transaktion an LUGAS weitergeleitet. LUGAS überprüft, ob das festgelegte Limit des Spielers bereits erreicht wurde. Liegt das Limit noch nicht vor, wird die Einzahlung zugelassen. Ist das Limit jedoch erreicht, wird die Einzahlung abgewiesen.

Spielaktivität

LUGAS dokumentiert auch die Spielaktivitäten der Nutzer, einschließlich der gespielten Spiele und der eingesetzten Beträge. Diese Informationen dienen dazu, ungewöhnliche Spielmuster zu identifizieren. Erkennt LUGAS ein solches Muster, kann der Anbieter aufgefordert werden, den Zugang des Spielers zu den jeweiligen Spielen zu sperren.

Wie hoch ist das LUGAS-Limit?

Das LUGAS-Limit spielt eine entscheidende Rolle im Spieler- und Jugendschutz in Deutschland. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Spieler nicht mehr Geld einsetzen, als sie sich leisten können. Es gibt unterschiedliche Stufen des Limits, abhängig von den individuellen Bedürfnissen und der finanziellen Situation der Spieler.

Standardmäßig liegt das LUGAS-Limit bei 1.000 € pro Monat. Dies bedeutet, dass ein Spieler innerhalb von 30 Tagen maximal 1.000 € in deutschen Online-Casinos und Spielhallen einzahlen kann. Das Limit gilt für alle Einzahlungen bei den Glücksspielanbietern und betrifft jeden Spieler, unabhängig von Gewinnen, die ausgezahlt werden.

Erhöhung des LUGAS-Limits

Die Möglichkeit besteht, das LUGAS-Limit unter bestimmten Bedingungen zu erhöhen. Hier sind zwei Wege, wie Spieler ihr LUGAS-Limit anpassen können:

1. Selbsterhöhung auf 3.000 € pro Monat:

Spieler haben die Option, ihr Einzahlungslimit eigenständig auf bis zu 3.000 € pro Monat zu steigern. Diese Anpassung kann direkt im Spielerkonto bei dem jeweiligen Glücksspielanbieter vorgenommen werden.

2. Erhöhung auf bis zu 10.000 € pro Monat durch den Anbieter:

In speziellen Fällen kann das Limit sogar auf bis zu 10.000 € pro Monat erhöht werden. Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass der Spieler eine ausreichende Bonität nachweist. Die Überprüfung dieser Bonität wird vom Glücksspielanbieter durchgeführt.

Wichtig: Jede Erhöhung des Limits tritt erst nach einer Wartezeit von 7 Tagen in Kraft. Im Gegensatz dazu wird eine Senkung des Limits sofort wirksam. Spieler können ihr LUGAS-Limit jederzeit erneut auf den Standardwert von 1.000 € pro Monat zurücksetzen.

Welche Anbieter sind bei LUGAS?

Das LUGAS-Limit betrifft sämtliche Online-Casinos und Spielhallen mit deutscher Lizenz. Wichtige Anbieter sind unter anderem:

  • 888Casino
  • Bet365
  • Betway
  • Bwin
  • Casumo
  • Löwen Play
  • Interwetten
  • Mr Green
  • Tipico
  • Unibet
  • Merkur-Spiel

Eine vollständige Liste aller lizenzierten Anbieter ist auf der Website der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) verfügbar. Anbieter, die eine deutsche Lizenz anstreben, müssen sich ebenfalls dem LUGAS-System anschließen.

LUGAS und der Schutz der Spieler vor Spielsucht

LUGAS ist eine zentrale Komponente zur Regulierung des Glücksspielmarktes in Deutschland. Es zielt darauf ab, Spieler vor Spielsucht zu bewahren und illegale Glücksspielaktivitäten zu unterbinden.

Zusätzlich zu LUGAS gibt es weitere Überwachungssysteme wie das Zentralregister für Sperren (OASIS) und das System zur Abfrage von Spielsperren (SIS). Diese Systeme ergänzen LUGAS und tragen umfassend zum Schutz der Spieler bei.

Zusammenarbeit der Systeme:

  • LUGAS: Überwachung und Regulierung des Glücksspielmarktes.
  • OASIS: Verwaltung von Spielsperren.
  • SIS: Abfrage von Spielsperren.

Diese Maßnahmen gewährleisten mehr Sicherheit und Schutz für die Glücksspielteilnehmer in Deutschland.

Wie kann ich LUGAS kontaktieren?

LUGAS ist ein System und keine Behörde, daher ist eine direkte Kontaktaufnahme nicht möglich. Stattdessen bestehen verschiedene Optionen, um mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu treten:

  • Kontaktformular der GGL: Auf der Website der GGL gibt es ein Kontaktformular, das für allgemeine Anfragen zu LUGAS verwendet werden kann.
  • E-Mail an die GGL: Eine E-Mail kann ebenfalls an die GGL gesendet werden. Die E-Mail-Adresse lautet: [entfernte E-Mail-Adresse].
  • Kontaktformular des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt: Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ist die Aufsichtsbehörde der GGL. Auch hier steht ein Kontaktformular für Fragen zu LUGAS zur Verfügung.
  • Telefonische Hotline des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt: Die Hotline ist unter der Nummer 0345 229 4444 erreichbar.

Bei der Kontaktaufnahme sollte Folgendes bereitgestellt werden:

  • Name und Adresse
  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Betreff des Anliegens
  • Eine konkrete Beschreibung des Anliegens

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